Denkmalimmobilien

Ein Denkmal ist ein schützenswertes Kulturgut und die Erhaltung eines Bauwerks wird vom Staat gefördert.

Was ist ein Denkmal

Ein Baudenkmal ist ein Kulturdenkmal von unersetzlichem Wert. Die Erhaltung liegt wegen ihrer besonderen architektonischen Erscheinungsbildes für Kunst, Heimatgeschichte und Städtebau im öffentlichen Interesse. Das Denkmal fällt in die Kulturhoheit der jeweiligen Bundesländer und ist in einer "Denkmalschutzliste" der jeweiligen Gemeinde eingetragen mit dem Ziel, Denkmäler auf ewig zu erhalten. Wegen ihres besonderen Ambientes sind aufwendig sanierte Denkmäler begehrenswerte Immobilien und lassen sich erfahrungsgemäß gut vermieten. Die Investition in Denkmalgeschützte Immobilien bieten Anlegern mit hohen Steuersätzen sehr gute Renditen.

Belohnung durch Steuervorteil bei Baudenkmälern

Der Staat belohnt Käufer besonders schützenswerter Gebäude mit Steuervorteilen: Denkmaleigentümer können die Kosten für die Sanierung steuerlich durch Absetzung für Abnutzung (AfA) abschreiben.  Der Staat unterscheidet bei Denkmalschutz und Steuer zwischen Selbstnutzern und Kapitalanlegern:

Denkmal-AfA für Kapitalanleger  100 Prozent  

Kapitalanleger, die die Denkmalschutz-Immobilie vermieten möchten, können sogar 100 Prozent der Sanierungskosten abschreiben. 

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Beispielberechnung Vermietung eines Denkmaleigentums
Steuervergünstigung_Denkmal_2_20180315 B
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Denkmal-AfA für Selbstnutzer         Bis zu 90 Prozent  

Wer selbst im Denkmal wohnt, kann bis zu 90 Prozent der Kosten abschreiben. 

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Beispielberechnung Selbstnutzung eines Denkmaleigentums
Steuervergünstigung_Denkmal_2_20180315 B
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Immobilien sind unwiederbringliche Werte

Gerade im Hinblick darauf, dass Grund und Boden nicht vermehrbar sind, machen dieses Wirtschaftsgut einzigartig. Werteinflüsse aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft fließen somit in die aktuellen Wertverhältnisse ein. 

Weiterentwicklung und zukünftige Sichtweise

Zurückblickend ist die Wertentwicklung von Immobilien in Deutschland ständig angestiegen. Für die zukünftige Entwicklung ist die Konjunktur ausschlaggebend. Es gibt jedoch keine Garantie für die Fortsetzung des positiven Aufwärtstrends. Empfehlenswert beim Erwerb einer Denkmalimmobilie aus steuerlichen Anlass ist eine langfristige Sichtweise der Investition.

Empfehlung zur individuellen Beratung

Es ist ratsam die Steuerliche Vergünstigungen aufgrund Ihrer persönliche Einkommenssituation bzgl. der erhöhten Abschreibung für Denkmäler individuell zu bewerten. Dafür sollte eine spezielle Auswertung, Beratung und Empfehlung durch eine fachkundige Person Ihres Vertrauens (z.B. Steuerberater) erfolgen.

Nehmen Sie die Gelegenheit zum Erwerb einer denkmalgeschützten Vermögensanlage wahr. Schauen Sie sich unser Projekt näher an. Gerne beraten wir Sie!

Steuern sparen!

Denkmal- und Sanierungsimmobilien werden belohnt mit beachtlicher steuerlicher Förderungen und sind als Vermögensanlage absolut lukrativ.

Und so funktioniert die staatliche Förderung von Denkmalimmobilien

  • Die Sanierung und die Erhaltung eines Denkmals belohnt unser Staat mit hohen Steuererleichterungen.
  • Die Sonder-AfA (Abschreibung für Abnutzung) für Denkmalimmobilien bietet zusätzliche Steuervorteile.
  • Das gilt sowohl für Kapitalanleger als auch für Eigennutzer.
  • Bemessungsgrundlage der Abschreibung ist der entsprechende "Sanierungs-Anteil" des Kaufpreises.
  • Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 300.000 Euro wären bei veranschlagten 70% Modernisierungskosten beispielsweise 210.000 Euro abschreibungsfähig.
  • Kapitalanleger können diese Sanierungskosten über 12 Jahre zu 100% abschreiben.

Kapitalanleger: (§ 7h+7i EStG:)

  • 8 Jahre p.a. 9 % sowie
  • 4 Jahre p.a. 7 % vom Sanierungsanteil  Kapitalanleger, die die Denkmalschutz-Immobilie vermieten, können sogar 100 Prozent der Sanierungskosten abschreiben.  

Selbstnutzer:             (§ 10f EStG):  

  • 10 Jahre, p.a. 9 % vom Sanierungsanteil   Bei Eigennutzung im Denkmal können bis zu 90 Prozent der Kosten abgeschrieben werden.  Die steuerliche Berücksichtigung tritt im Jahr der Fertigstellung ein. Wichtig ist der Erwerb der Immobilie vor der Sanierung und ist eine notwendige Voraussetzung für Anerkennung der Steuervorteile.  

Beispiel einer Berechnung:  Die Höhe des Steuerrückflusses ist abhängig vom persönlichen Steuersatz

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Steuervergünstigung_Denkmal_2_20180315 B
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So trägt der Staat die Anschaffungskosten für Ihre Immobilie mit. Durch die im Vergleich zu Neubauten sehr hohen Abschreibungsmöglichkeiten sind Sanierungsimmobilien eine absolut lukrative Vermögensanlage. 


Der Staat trägt die Anschaffungskosten für Ihre Immobilie mit!

Nehmen Sie die Gelegenheit zum Erwerb einer denkmalgeschützten Vermögensanlage wahr. Schauen Sie sich unser Projekt näher an. Gerne beraten wir Sie!

Besuchen Sie auch gerne die Seiten des Wirtschaftsministeriums von Baden-Württemberg in Sachen Denkmalimmobilien:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikationen/

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Flyer des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zu steuerlichen Vorteilen bei Kulturdenkmälern
Mit freundlicher Genehmigung des Wirtschaftsministeriums
Flyer_Kulturdenkmale_Steuerliche_Vorteil
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Flyer zur Denkmalpflege und erneuerbaren Energien des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
Mit freundlicher Genehmigung des Wirtschaftsministeriums
Denkmalpflege_erneuerbare_Energien.pdf
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Reßler Immobilien und Wertermittlung Marion Reßler erstellt Ihnen Verkehrswertermittlungen von denkmalgeschützten Immobilien und berät Sie zu Eigentum, Kapitalanlage, Verkauf, Anschaffung oder Vermietung.

Neben all´den zahlreichen Fort- und Weiterbildungen und dem Studium hat Marion Reßler auch an einem Seminar zur speziellen Verkehrswertermittlug von denkmalgeschützten Immobilien teilgenommen. Nutzen Sie dieses Wissen zu Ihrem Vorteil!

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Marion U. Reßler

Immobilien und Wertermittlung | Luisenstrasse 50 | 76571 Gaggenau

> Zertifizierte Immobiliengutachterin DIAZert für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien (Wohn-und Gewerbeimmobilien) 

   DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifikatsnummer: DIA-IB-440

> Immobilienwirtin Dipl.-VWA Freiburg 

 DIA-Zert ist die nach DIN EN ISO/IEC17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle für Sachverständige.

 

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