Ein Baudenkmal ist ein Kulturdenkmal von unersetzlichem Wert. Die Erhaltung liegt wegen ihrer besonderen architektonischen Erscheinungsbildes für Kunst, Heimatgeschichte und Städtebau im öffentlichen Interesse. Das Denkmal fällt in die Kulturhoheit der jeweiligen Bundesländer und ist in einer "Denkmalschutzliste" der jeweiligen Gemeinde eingetragen mit dem Ziel, Denkmäler auf ewig zu erhalten. Wegen ihres besonderen Ambientes sind aufwendig sanierte Denkmäler begehrenswerte Immobilien und lassen sich erfahrungsgemäß gut vermieten. Die Investition in Denkmalgeschützte Immobilien bieten Anlegern mit hohen Steuersätzen sehr gute Renditen.
Der Staat belohnt Käufer besonders schützenswerter Gebäude mit Steuervorteilen: Denkmaleigentümer können die Kosten für die Sanierung steuerlich durch Absetzung für Abnutzung (AfA) abschreiben. Der Staat unterscheidet bei Denkmalschutz und Steuer zwischen Selbstnutzern und Kapitalanlegern:
Denkmal-AfA für Kapitalanleger 100 Prozent
Kapitalanleger, die die Denkmalschutz-Immobilie vermieten möchten, können sogar 100 Prozent der Sanierungskosten abschreiben.
Denkmal-AfA für Selbstnutzer Bis zu 90 Prozent
Wer selbst im Denkmal wohnt, kann bis zu 90 Prozent der Kosten abschreiben.
Gerade im Hinblick darauf, dass Grund und Boden nicht vermehrbar sind, machen dieses Wirtschaftsgut einzigartig. Werteinflüsse aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft fließen somit in die aktuellen Wertverhältnisse ein.
Zurückblickend ist die Wertentwicklung von Immobilien in Deutschland ständig angestiegen. Für die zukünftige Entwicklung ist die Konjunktur ausschlaggebend. Es gibt jedoch keine Garantie für die Fortsetzung des positiven Aufwärtstrends. Empfehlenswert beim Erwerb einer Denkmalimmobilie aus steuerlichen Anlass ist eine langfristige Sichtweise der Investition.
Es ist ratsam die Steuerliche Vergünstigungen aufgrund Ihrer persönliche Einkommenssituation bzgl. der erhöhten Abschreibung für Denkmäler individuell zu bewerten. Dafür sollte eine spezielle Auswertung, Beratung und Empfehlung durch eine fachkundige Person Ihres Vertrauens (z.B. Steuerberater) erfolgen.
Kapitalanleger: (§ 7h+7i EStG:)
Selbstnutzer: (§ 10f EStG):
Beispiel einer Berechnung: Die Höhe des Steuerrückflusses ist abhängig vom persönlichen Steuersatz
So trägt der Staat die Anschaffungskosten für Ihre Immobilie mit. Durch die im Vergleich zu Neubauten sehr hohen Abschreibungsmöglichkeiten sind Sanierungsimmobilien eine absolut lukrative Vermögensanlage.
Besuchen Sie auch gerne die Seiten des Wirtschaftsministeriums von Baden-Württemberg in Sachen Denkmalimmobilien:
Neben all´den zahlreichen Fort- und Weiterbildungen und dem Studium hat Marion Reßler auch an einem Seminar zur speziellen Verkehrswertermittlug von denkmalgeschützten Immobilien teilgenommen. Nutzen Sie dieses Wissen zu Ihrem Vorteil!