Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Gesetzliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz (GrStG).
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen:
Jeder Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet,
jährlich Grundsteuer abzuführen. Vermieter können diese auf ihre Mieter in den Nebenkosten umlegen.
1) Jeder Grundeigentümer muss Grundsteuer bezahlen.
2) Die Grundsteuer wird alle drei Monate fällig.
3) Grundlage für diese Besteuerung ist der Einheitswert.
4) Der Einheitswert wird in einem komplizierten Verfahren vom Finanzamt festgestellt.
5) Ziel ist, dass der Einheitswert auch dem realistischen Wert des Grundeigentums entspricht.
Bisher berechnen die Finanzbehörden die Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke anhand von Einheitswerten,
die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 stammen.
Diese Methode wurde vom Bundesverfassungsgericht im April 2018 als verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung hat
daraufhin ein Gesetz zur Grundsteuer_Reform und eine Grundsteuer_Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 beschlossen.
Am 1. Februar 2019 einigten sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und die Länderfinanzminister auf ein Modell, bei dem die
Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden. Die Einigung sieht
für die Länder auch die Möglichkeit vor, vom bundeseinheitlichen Modell abzuweichen und andere Berechnungsmethoden
einzuführen.
Ab 2025 soll das neue Modell zum Einsatz kommen. Insgesamt 36 Milliarden Grundstücke in Deutschland müssen
neu bewertet werden.
Der Einheitswert ist ein Wert für bebaute und unbebaute Grundstücke, der auf einen bestimmten Stichtag in einem
gesetzlich geregelten Verfahren festgestellt wird und dient als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer.
Der sogenannte Grundsteuer_Einheitswert einer Immobilie ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie Größe und
Lage des Grundstücks, Alter des Gebäudes sowie weitere Kriterien.
Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor, der zur Ermittlung der Grundsteuer mit
dem Steuermessbetrag multipliziert wird. Der Hebesatz (Steuerrecht) selbst wird nicht berechnet. Die Höhe für den Hebesatz
legt die jeweilige Gemeinde fest.
FORMEL BISHER
Einheitswert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer jährlich
Ab 2025 könnte die Grundsteuer in Baden-Württemberg wie folgt berechnet werden:
Am 4. November 2020 hat der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet.
Die Grundsteuer wird damit nach einem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt - einem innovativen,
einfachen, transparenten und unbürokratischem Modell. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab.
Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab 2025. (Quelle: http://www.fm.baden-wuerttemberg.de)
FORMEL NEU
Immobilienwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Steuermesszahl x Einheitswert = Grundsteuermessbetrag Grundsteuer (pro Jahr)
= Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
Berechnung der neuen Grundsteuer
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