Warum ein VerkehrswertGutachten nach § 194 Baugesetz?
Bei Verkauf oder Kauf von Immobilien geht es um meistens um große und unwiederbringliche Vermögenswerte.
Um Klarheit über den derzeitigen Wert, Potenzial oder ggf. anderweitige Verwertung Ihrer Immobilie zu erhalten,
ist es ratsam genauer hinzuschauen! Damit Fehlentscheidungen durch falsche Preiseinschätzung verhindert werden
kann, wie z.B. bei Überbewertung jahrelanges Warten oder bei Unterbewertung Geld zu verlieren. Nutzen Sie die
Möglichkeit zu Ihrem Vorteil, um Zeit und Geld zu sparen. Als ausgebildete Sachverständige unterstützen wir Sie,
durch marktgerechte Bewertung in Form eines Verkehrsgutachtens nach gesetzlichen Maßgaben.
• Ortsbesichtigung mit Bestandsaufnahme und Fotodokumentation
• Prüfung aller wertrelevanter Dokumente (Grundbuchauszug, Amtlicher Lageplan, Baupläne,
Altlasten-Denkmalschutzverzeichnis, Baulasten, Bauakte, etc.)
• Überprüfung von Wohn- und Nutzflächen (maßgebend für Wertermittlung nach DIN oder 2. BV)
• Berechnen von Bezugsgrößen wie Bruttogeschossfläche
• Wahl des Wertermittlungsverfahrens anhand der Art des Bewertungsobjektes
• Wertermittlung (z.B. Bodenwert-, Sachwert-, Ertragswert-, Vergleichswertermittlung, Mietwert)
• Nachvollziehbare Ermittlungsergebnisses auf Plausibilität prüfen
• Ableitung und Begründung des marktkonform Verkehrswertes
• Ausfertigung des Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB
• Beschaffen weiterer relevanter Unterlagen (bei Behörden, etc.)
• Flächenermittlung mit Aufmaß
• Wertermittlung für eingetragene Rechte und Belastungen
• Beurteilen von Bauschäden
• Wertermittlung bei abweichendem Stichtag
Wichtig! Bitte Unterlagen lt. Checkliste in Form einer Kopie zum Termin vorbereiten!